Beruf

Den vollen Teurungsausgleich...

...für alle Angestellten! Weil die hohe Teuerung nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden allein aufgefangen werden soll. Sie können nichts für die hohen Ölpreise oder für die Finanzkrise.

Gleiche Löhne für Frau und Mann...

...denn die Lohngleichheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Gleiche Löhne können also auf dem Rechtsweg eingefordert werden, wenn sie nicht ausbezahlt werden. Wenden Sie sich dafür an den Rechtsdienst des KV Zürich.

Mehr gute Gesamtarbeitsverträge...

...denn über sie lassen sich die Arbeitsbedingungen unmittelbar zwischen den Sozialpartnern regeln. Der Staat kann sich dann zurückhalten und muss sich nicht mit eigenen Vorgaben und Regelwerken einmischen.

Gleichstellung von Frau und Mann...

...denn Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Solidarität zwischen den Arbeitnehmenden sind zentrale Anliegen des KV Zürich seit seiner Gründung.

«Vom Sonderfall zur Selbstverständlichkeit»  das ist unser Ziel! Gleichstellung soll sich nicht in unbeachteten Gesetzesklauseln erschöpfen  oder umgekehrt zu einseitiger Gleichmacherei führen. Sie soll im Alltag Wirklichkeit werden, beispielsweise bezüglich neuen Arbeitszeitmodellen, fortschrittlichen Leistungen der Sozial-versicherungen (AHV und Pensionskassen), der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.