Die Arbeitsbestätigung
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, statt eines Zeugnisses eine Arbeitsbestätigung zu verlangen. Diese gibt ausschliesslich Auskunft über die Dauer der Anstellung und die ausgeübte Funktion. Bemerkungen über Leistung und Verhalten dürfen darin nicht enthalten sein. Hinweise auf den Grund der Auflösung sollten nicht aufgeführt werden.
Achtung:
In der Praxis werden Arbeitsbestätigungen regelmässig negativ interpretiert, und das wirtschaftliche Fortkommen der Angestellten wird eher gehemmt.
Vorgehen, wenn das Zeugnis nicht den Erwartungen entspricht:
Ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit dem Zeugnis nicht einverstanden, ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten und diesen kurz zu begründen.
Als Beweismittel dienen insbesondere:
- Zwischenzeugnisse
- Qualifikationsberichte
- Lohnerhöhungen
- Beförderungen
- Zeugenaussagen, ev. Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
